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Baumschnittförderprogramm - Neue Förderperiode - Anmeldung
Das Regierungspräsidium hat uns mitgeteilt, dass es für das Baumschnittförderprogramm eine Neuauflage mit Beginn Winter 2026/2027 gibt. Der Förderzeitraum beträgt diesmal nur 2 Jahre. In diesem Zeitraum muss jeder gemeldete Baum einmal geschnitten werden. Die Förderhöhe beträgt 18,- Euro pro Baumschnitt. Förderfähig sind alle Hochstämme mit einer Stammhöhe von mindestens 1,40 Meter und die mindestens 3 Jahre alt sind. Nicht gefördert werden Walnussbäume und Brennkirschen. Bitte auch die Hinweise zur Sammelantragstellung beachten.
Alle bisherigen Teilnehmer werden vom OWG direkt angeschrieben.
Neue Teilnehmer bitten wir die Anlage 1 – Erklärung der Teilnehmenden und die Anlage 2 - Flurstücksliste auszufüllen. In der Anleitung ist beschrieben, wie man im Internet Informationen zum Flurstück findet. Bei der Anlage 2 bitte angeben, wieviel Bäume in welcher Schnittperiode geschnitten werden sollen.
Da die Anlage 1 im Original unterschrieben sein muss, bitten wir die beiden ausgefüllten Anlagen an
Erwin Herrmann
Schreinergasse 6
71706 Markgröningen
zu schicken.
Anmeldefrist ist der 20. April 2026.